WISOFlüssig trotz Pfändung - Konto mit Freibetrag
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Mit einem neuen Pfändungsschutzkonto kann man jetzt sein Existenzminimum
schützen. Der Bundestag gibt mit diesem Beschluss Schuldnern die
Möglichkeit, trotz einer Pfändung ihr Girokonto zu behalten.
Bisher wurde das Konto nach einer Pfändung automatisch gesperrt und
anschließend meist auch gekündigt. Jetzt kann man von seiner Bank oder
Sparkasse die Einrichtung eines sogenannten P-Kontos verlangen.
Unpfändbarer Freibetrag
Auf diesem Konto bleibt dann ein automatischer Freibetrag von 985,15 Euro,
der nicht gepfändet werden kann. Damit können auch Existenzgründer und
Selbstständige im Notfall ihren Betrieb aufrecht erhalten.
Dieser Basisbetrag wird pro Monat gewährt. Wird er nicht voll ausgeschöpft,
kann er auf den nächsten Monat übertragen werden. Damit kann ein Schuldner
auch größere Beträge ansparen. Außerdem ist es völlig gleichgültig, wo die
Einkünfte herkommen, ob es sich um Arbeitslohn, Rente oder Arbeitslosengeld
handelt. Und: Der pfändungsfreie Betrag kann sogar aufgestockt werden, wenn
Bescheinigungen über Unterhaltspflichten oder von Schuldnerberatungsstellen
vorgelegt werden.
Der Sockelbetrag von 985,15 Euro gilt für Alleinstehende ohne
Unterhaltsverpflichtungen. Ist der Schuldner verheiratet, also für eine
Person unterhaltspflichtig, wird der Freibetrag um 370,76 aufgestockt.
Kommen noch Kinder dazu, bleiben pro Person weitere 206,56 Euro
pfändungssicher. Die Unterhaltspflicht muss bei der nachgewiesen werden.
Geltung ab 2010
Für das Bundesjustizministerium ist es wichtig, dass Zahlungssäumige so
nicht mehr in einen Schuldenkreislauf gedrängt werden. Ein Girokonto sei
heutzutage die Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeits- und
Wirtschaftsleben. Miete, Strom und Telefon werden nur noch per Lastschrift
bezahlt. Selbst der Arbeitsplatz hänge nicht selten davon ab, dass
Beschäftigte ein Konto hätten, heißt es dort. Die Verbraucherzentrale
fordert deshalb auch als nächsten Schritt das Kontofür jedermann. Denn wer
bisher kein Girokonto hatte, bekommt auch nach der neuen Regelung keine
Möglichkeit zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.Der Bundesrat wird dem neuen
Gesetz im Mai noch zustimmen - es tritt allerdings erst ein Jahr nach seiner
Verkündung in Kraft. In dieser Zeit sollen die Banken sich auf die neue Sachlage
einstellen.
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